Märchen

Eintrag von Séverine am 8 Februar 2011 13:15 | 0 Kommentare

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Eine Frau und ein Mann aus Afrika wollten nach Canada. Ihr Weg führte über Italien und die Schweiz, wo sie aufgehalten und ins Gefängnis gebracht wurden. Während diesem Aufenthalt arbeiteten die Schweizer Behörden an der Rückschaffung des Paares nach Italien – Schengen-Dublin oblige. Das heisst, so hätte es sein sollen. Den Schweizer Behörden unterliefen nämlich Fehler und Verwechslungen, so dass unterging, dass es sich bei den beiden um ein Ehepaar handelte. Auch dass es sich beim Mann um den Vater des Kindes handelte, mit dem die Frau schwanger war, wurde nicht richtig aktenkundig.
Dann kam der Tag, an dem der Frau ihr Ausreisedatum mitgeteilt wurde. Sie sollte die Schweiz hochschwanger verlassen, und zwar allein. Sie sträubte sich nicht grundsätzlich gegen die Ausreise, wollte diese jedoch nur zusammen mit ihrem Mann antreten.
Zahlreiche Telefonate verschiedener Stellen konnten keine Umbuchung der Reise bewirken. Obwohl die Behörden ihr Versehen einsahen. Obwohl jemand für die Kosten der Umbuchung aufgekommen wäre. Obwohl hier ein Paar freiwillig ausgereist wäre.

Inzwischen hat die Frau die Ausreise verweigert. Der Mann wartet immer noch auf einen Ausreisetermin. Und wenn sie nicht…


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